Mandanteninformationen

 

Coronavirus – Aktuelle Informationen

Aus aktuellem Anlass haben wir für Sie Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt:

 

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

  • Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen:
    Hier wird insbesondere verwiesen auf Seite 3 des gemeinsamen Papiers – Punkt 2 „steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen“. Im Einzelnen:
  • a: Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
    Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • b: Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
    Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  • c: Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Gesundheits- und Arbeitsschutz

Informationsseiten für Unternehmer

Wichtige Ansprechpartner sind auch

  • Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
  • Zu Liquiditätshilfen (ab 18.03.2020): Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 4747
  • Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
  • Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium, Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515

Weitere Informationen

Steuertermine April 2023

11.04.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.04.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2023]

Steuertermine Mai 2023

10.05.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
15.05.Gewerbesteuer**
Grundsteuer**

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.05. bzw. 19.05.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für April 2023; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]


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